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Pension Wildental - Urlaub im Salzburger Land - Frühstückspension - Hotel Garni - St. Martin bei Lofer

 

AGB DER PENSION WILDENTAL - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung und dem ausfüllen des Buchungsformulars als anerkannt.

Zimmer - Buchung:
Nach Eingang Ihrer Reservierung oder Buchung überprüfen wir, ob das gewünschte Zimmer frei ist und nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Nach der Zimmerbuchung ist eine Anzahlung nötig - die Höhe der Anzahlung erfahren Sie in Ihrer Buchungsbestätigung.  Sie erhalten per E-Mail oder auf Wunsch per Fax unsere Terminbestätigung. Ortstaxe und alle Steuern und Abgaben sowie Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung sind in den Preisen enthalten.

Anzahlung
Anstatt der Anzahlung können Sie auch eine Storno-Reiseversicherung abschließen: zur Reiseversicherung. Den Arrangementpreis teilen wir Ihnen in der Buchungsbestätigung mit.

Haftung:
Für mutwillige Zerstörungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Der Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum der  Mieter. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise in bar fällig.

Anreise/Abreise/Bezahlung:
Der Bezug erfolgt nach Vereinbarung am Anreisetag bis 19.00 Uhr. Die Abreise muss bis 10 Uhr erfolgen. Sie können bei uns mit Euro oder US Dollar bezahlen, wir akzeptieren jedoch keine Kreditkarten. Im Dorf ist ein Bankomat, wo Sie mit einer internationalen Bankomatkarte Geld abheben können.

Stornierungen:
Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bis zu 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 30% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierung bis zu 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig, bei weniger als 7 Tagen werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebsort.
St.Martin bei Lofer, 01. Januar 2011

Marianne Pfannhauser
 Tel:+43/664/2514336Fax: +43/662/234668340 E-Mail: info@pension-wildental.at

 
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